Tarif | Leitfaden | 02/25
Anrechnung der Entgelterhöhungen der M+E-Tarifrunde 2024
Mit Wirkung zum 01. April 2025 sieht der M+E-Tarifabschluss 2024 erstmals eine zweistufige Erhöhung der Tabellen um 2,0 Prozent vor. Übertarifliche Leistungen können in der Regel mit Tariferhöhungen verrechnet werden. Unsere Broschüre erläutert die Voraussetzungen zur Anrechenbarkeit in der Praxis.
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