Am 11. Dezember 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission neue FAQ zum Thema Umgehungen und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den Russland-Embargoverordnungen.
Die Kommission betont erneut, dass Wirtschaftsbeteiligte angehalten sind, eine verhältnismäßige Compliance zu entwickeln, zu implementieren und kontinuierlich zu aktualisieren. Diese Compliance muss eine individuelle Risikobewertung, Multi-Level-Kontrollen und ein kontinuierliches Monitoring beinhalten, die zumindest die folgenden Aspekte abdecken:
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Screening aller Transaktionsparteien
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Überprüfung der Güter und Dienstleistungen (inklusive der Frage, ob die Güter und Dienstleistungen neben den Sanktionsvorschriften auch anderen Vorschriften unterliegen – z. B. Dual-Use- oder Rüstungskontrolle)
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Risikobewertung der Transaktion: Vertragsdokumentierung, Finanzflüsse, Lieferwege, Endverwendung der Güter, Gefahr der Umleitung der Güter
In der Bewertung, ob Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einer gelisteten Person indirekt zur Verfügung gestellt werden (mittelbares Bereitstellungsverbot), betont die Kommission, dass neben den Sanktionslisten alle öffentlich zugänglichen Informationen zur Hand genommen werden müssen („media investigation“).