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19.12.24 | International | Information

Hybride Aktivitäten Russlands: Erste Personenlistungen

Angesichts der destabilisierenden Handlungen Russlands gegenüber der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, hat der Rat der EU am 16. Dezember 2024 erstmals Sanktionen gegen Russland auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/2642 erlassen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3188 des Rates listet 16 natürliche Personen und drei Einrichtungen. Die Listungen zielen darauf ab, die Resilienz der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu stärken und das EU-Instrumentarium gegen hybride Bedrohungen in vollem Umfang zu nutzen, um Russlands hybriden Aktivitäten entgegenzuwirken.

Den gelisteten Personen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird ihr Vermögen in der EU eingefroren. Natürliche Personen unterliegen einem Einreise- und Durchreiseverbot.