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Sebastian Etzel

Tarifrecht /-beratung, Altersvorsorge

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29.05.24 | Tarif | Information

Unterjähriger Wechsel in den AT-Status als „Austritt“ im Sinne des TV T-ZUG

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sieht im unterjährigen Wechsel in den AT-Status einen Austritt im Sinne des regional einschlägigen TV T-ZUG. Dieser Austritt berechtigt zu einer anteiligen Kürzung der T-ZUG-Leistungen im Jahr des Statuswechsels. Wir erläutern die Gerichtsentscheidung.

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