Die IG Metall hat Ende Juni 2022 in allen Regionen den Tarifvertrag Entgeltumwandlung (TV EUW) fristgemäß zum 31. Dezember 2022 gekündigt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie ab dem 01. Januar 2023 mit neu eintretenden Mitarbeitern umgegangen werden soll und ob auch ein nachwirkender Tarifvertrag die Tariföffnungsklausel zum Verzicht auf die Weitergabe der SV-Ersparnis erfüllen kann.
Hierzu haben wir ein Merkblatt erstellt, das Sie im Download-Bereich herunterladen können.