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Autor*in des Beitrags

Katharina Hörmann

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung

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Beschäftigung von Rentner*innen

Recht | Info Recht | 03/26

Beschäftigung von Rentner*innen

Das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In vielen Fällen enden Arbeitsverhältnisse zu diesem Zeitpunkt jedoch aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelungen.

In der Praxis besteht allerdings häufig sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern der Wunsch, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze das Arbeitsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum einvernehmlich fortzusetzen.

Rechtssichere Befristung und Fortführung des Arbeitsverhältnisses

Oft ergibt sich auch nach Ausscheiden des Rentners aus dem Arbeitsverhältnis die Situation, dass die Vertragsparteien nach einer gewissen Freistellungsphase die Beschäftigung erneut aufleben lassen wollen.

In all diesen Fällen ist es erforderlich, die Beschäftigung von Rentnern durch eine Befristung rechtssicher zu beschränken. Unsere Broschüre erläutert die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten einschließlich ihrer sozialversicherungsrechtlichen Folgen.

Gesetzliche Neuerungen zur Aktivrente und zum Vorbeschäftigungsverbot

Mit der Überarbeitung und Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung wurden auch die im Rahmen des sog. Rentenpakets jüngst im Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderungen berücksichtigt. Mit dem damit zum 01. Januar 2026 in Kraft getretenen Gesetz wird auch das sog. Vorbeschäftigungsverbot für Arbeitnehmer aufgehoben, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.

In der aktuellen Auflage erläutern wir auch die Rahmenbedingungen der neuen Aktivrente. Daneben findet sich auch ein neues Kapitel zum Thema Vereinbarung von Ausgleichszahlungen an die DRV-Bund in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit rentennahen Mitarbeitern.