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Autor*in des Beitrags

Kristina Fink

Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht

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20.12.24 | Recht | Information

Gesetzesänderungen zum neuen Jahr – Was 2025 rechtlich zu beachten ist

Zu Beginn des Jahres 2025 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Mindestlohn

Zum 01. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro.

Minijob-Grenze

Die monatliche Verdienstgrenze für sogenannte Mini-Jobber wird angehoben. Diese beträgt künftig EUR 556 brutto. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.672 EUR.

Grenzwerte in der Sozialversicherung ab 01. Januar 2025

JahrMonat
BBG Kranken- und Pflegeversicherung66.150,00 EUR5.512,50 EUR
BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich96.600,00 EUR8.050,00 EUR
Allgemeine Versicherungspflichtgrenze
„Jahresarbeitsentgeltgrenze“ (JAEG)
73.800 EUR6.150,00 EUR

BBG = Beitragsbemessungsgrenze

Beitragssätze in der Sozialversicherung ab 01. Januar 2025

Rentenversicherung18,6 %
Arbeitslosenversicherung2,6%
Pflegeversicherung / Abschläge je nach Kinderzahl /Aufschlag für Kinderlose3,6 % / 0,25%
0,6%
Krankenversicherungallgemein 14,6 %
ermäßigt 14,0 %
durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Krankenversicherung2,5%
Insolvenzgeldumlage0,15%
Künstlersozialabgabe5,0%

Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld

Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld wurde mit dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz ausgedehnt. Seit dem 01. Januar 2024 haben Arbeitnehmer befristet in den Jahren 2024 und 2025 für gesetzliche krankenversicherte Kinder unter 12 Jahren jeweils Anspruch auf bis zu 15 Tage pro Kalenderjahr, alleinerziehende Versicherte bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern beträgt die Zahl der Anspruchstage maximal 35 Arbeitstage im Jahr, für Alleinerziehende 70 Arbeitstage.

Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Bei Erwerbsminderungsrentnern sind weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2025 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab dem 01. Januar 2025 39.322,50 Euro. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt sie 19.661,25 Euro.

Ausgleichsabgabe: Gesetzliche neue Staffelbeträge kommen erstmals 2025 zum Tragen

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht in Bezug auf schwerbehinderte Menschen nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe von bis zu 720 Euro zahlen. Die genaue Höhe richtet sich nach der Betriebsgröße und der genauen Beschäftigungsquote.

Die entsprechenden Regelungen (Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts), die zu einer erhöhten Ausgleichsabgabe führten, traten bereits zum 01. Januar 2024 in Kraft. Die erhöhten Beträge für das Anzeigejahr 2024 sind nun erstmals am 31. März 2025 fällig.

Genauere Informationen finden Sie in unserer Info Recht Broschüre „Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen“.

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz:

Formerleichterungen im Arbeitsrecht

  • Nachweisgesetz: Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in besonderer Textform (z. B. E-Mail) statt wie bisher Schriftform (aber nicht in Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
  • Arbeitnehmerüberlassung: Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher in Textform möglich
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: allgemein Textform für Aushänge etc. möglich
  • Arbeitszeitgesetz: Aushänge in Textform (z. B. im Intranet) möglich
  • Befristungsrecht: Befristung auf die Regelaltersgrenze in Textform möglich
  • Gewerbeordnung: Arbeitszeugnisse mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form (mit qualifizierter Signatur) möglich

Hinweis: Die Formerleichterungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dass Antrag auf Elternzeit sowie Antwort des Arbeitgebers in Textform erfolgen können, treten erst zum 01. Mai 2025 in Kraft.

Formerleichterungen im Vereinsrecht

Die Neuregelung durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ändert das bisherige Schriftformerfordernis für die schriftliche Beschlussfassung ab in die Textform. Alle Information hierzu finden Sie hier.

Start des digitalen Auslandsportals

Das digitale Auslandsportal des Auswärtigen Amtes (AA) startet am 01. Januar 2025. Das AA schafft mit dem Auslandsportal eine zentrale Anlaufstelle, um Dienstleistungen bei deutschen Auslandsvertretungen online zu beantragen. In einem ersten Schritt geht dies für Visumanträge für die Blaue Karte EU von Fachkräften, die Chancenkarte, verschiedene Visa zur Arbeitsaufnahme und zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse. Eine Vorsprache bei den Auslandsvertretungen ist dann nur noch für die Abgabe von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken und zur Zahlung der Gebühr notwendig. Die Online-Beantragung erfolgt ab Januar einheitlich über die Webseite des Auslandsportals.

CO2-Abgabe

Ab dem Jahr 2025 wird die CO2-Abgabe in Deutschland erneut angehoben. Diese Maßnahme ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele. Die CO2-Abgabe wird von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne steigen.