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Autor*in des Beitrags

Dr. Joachim Wutte

Betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitsrecht

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21.11.24 | Recht | Information

BDA-Position zur KI-Verordnung

Im Downloadbereich der Seite können Sie die Position der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Umsetzung der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) herunterladen. Mit der KI-VO wurde auf EU-Ebene erstmals eine umfassende Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und deren Nutzung geschaffen. Damit hat die EU schneller und weitreichender in den Markt eingegriffen als die Gesetzgeber anderer, führender Technologienationen wie beispielsweise die USA oder China. Die deutschen Unternehmen müssen den schon bestehenden Rückstand bei der Entwicklung und Nutzung von KI aufholen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Deshalb bedarf es einer innovationsfreundliche Umsetzung und Anwendung der KI-VO in Deutschland, die die Potenziale von KI in den Mittelpunkt stellt. Bei dieser Umsetzung sind folgende Punkte für Arbeitgeber wichtig:

  • Es darf kein Flickenteppich unterschiedlicher Regulierungen in der EU durch "German Goldplating" entstehen.
  • Es braucht eine bundesweit zuständige Behörde als "Single Point of Contact" für deutsche Unternehmen.
  • Es darf keine Verschärfungen im Arbeitsrecht geben, die den Einsatz von KI in den Betrieben weiter erschweren.
  • Das Regel- und Normenwerk zu Arbeitsschutz und KI muss stimmig sein.
  • Das nationale Sanktionsregime darf nicht innovationshemmend ausgestaltet werden.
  • Die Anforderungen an die KI-Kompetenzen der Beschäftigten müssen flexibel und betriebsnah ausgelegt werden.
  • Sozialpartnervereinbarungen müssen als gute Alternative zu allgemeinen Verhaltenskodizes betrachtet werden.