16.01.25 | Recht | Urteil
Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Mit Urteil vom 15. Januar 2025 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann. Dafür müssen nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des Einzelfalls bestimmte Umstände vorliegen.
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