Arbeitsorganisation | Information | 09/24
Neue Gefahrtarife bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gelten ab dem 01. Januar 2025 aktualisierte Gefahrentarife. Ab dem 25. Oktober 2024 verschickt die BGHM Veranlagungsbescheide mit den aktualisierten Tarifen. Kostenmäßig wirksam werden sie erst 2026, mit dem Betragsbescheid für das Jahr 2025.
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