Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle
Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.
Log-in
Autor*in des Beitrags
25.02.25 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information
EU-Sanktionen gegenüber Belarus
Mit der Verordnung 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 erließ der Rat der EU erstmals restriktive Maßnahmen gegen den belarussischen Präsidenten Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger. Der ursprüngliche Rechtsakt wurde sukzessive geändert. Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der von belarussischem Territorium gestartet wurde, hat der Rat der EU die EU-Sanktionen gegen Belarus stark ausgeweitet.
Am 24. Februar 2025 hat die EU die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf Belarus weiter an die Russland-Sanktionen angeglichen.
Die Maßnahmen umfassen unter anderem:
- Verbot, Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen oder Lizenzen dafür zu erteilen an die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen und Agenturen
- Verbot der Erbringung von Dienstleistungen im Bauwesen für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen und Agenturen
- Ausfuhrverbot von Dual-Use-Gütern sowie in Anhang Va VO 765/2006 aufgeführten Gütern an die in Anhang V VO 765/2006 aufgeführten Personen und Einrichtungen
- Verbot des Verkaufs, der Ausfuhr, Lieferung, Weitergabe und Bereitstellung von in Anhang XXXII aufgeführten Software, die in der Erdöl- und Erdgasexploration verwendet wird, an oder zur Verwendung in Belarus
- Verbot für EU-Betreiber, die sich vor dem 08. April 2022 in der Union niedergelassen haben und als Kraftverkehrsunternehmen in der EU zugelassen sind, russische Eigentumsanteile auf 25 Prozent oder mehr zu erhöhen
- Ausweitung der No-Belarus-Klausel auf Stromerzeugungsaggregate des KN-Codes 8502 20 und Schalter des KN-Codes 8536 50
- Verbot des Kaufs, der Einfuhr und der Weitergabe von belarussischem Aluminium in Rohform
Die Anhänge Va, XIVa, XVIII sowie XIX werden gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2025/392 angepasst.
Die Zusammenfassung im Downloadbereich spiegelt den aktuellen Stand der EU-Sanktionen gegenüber Belarus wider.