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Autor*in des Beitrags
Veronika Gehrmann
Projekte, Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung
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Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld beschlossen
Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld am 18. Dezember 2024 per Verordnung beschlossen. Die Verordnung soll voraussichtlich am 27. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt mit den folgenden Regelungen veröffentlicht werden:
- Die zwölfmonatige Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld (§ 104 Abs. 1 S. 1 SGB III) wird auf Grundlage der Verordnungsermächtigung der Bundesregierung in § 109 Abs. 4 SGB III auf bis zu 24 Monate verlängert
- Die Verordnung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Sie ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Die seit Januar 2024 von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe können aufgrund der Verlängerung die Kurzarbeit in ihrem Betrieb bis zum 31. Dezember 2025 fortführen.