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Themen und Services/Soziale Sicherung/Pflege + Gesundheit

Letzte Aktualisierung: 18. Oktober 2024

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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz hat Bundesrat passiert

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
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Nachdem der Bundestag am 17. Oktober 2024 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) in 2. und 3. Lesung beschlossen hat, hat das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert. Eine Anrufung des Vermittlungsausschuss fand keine Mehrheit.

Mit der Krankenhausreform sollen drei Ziele erreicht werden: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung.

Geplant sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Einführung einer Vorhaltevergütung: Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für diejenigen Leistungsgruppen, die ihnen durch die jeweilige Planungsbehörde des Landes zugewiesen wurden und deren Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen sie grundsätzlich erfüllen.
  • Medizinischen Dienste prüfen regelmäßig, ob Krankenhäuser die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen einhalten.
  • Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung. Die Länder erhalten gesetzlich die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen, deren Leistungsspektrum neben stationären auch erweiterte ambulante sowie medizinisch-pflegerische Leistungen umfasst.
  • Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Finanzierung der durch die Krankenhausreform angestoßenen Prozesse. Der Fonds soll jeweils zur Hälfte durch die Länder und den Gesundheitsfonds finanziert werden (Laufzeit von 2026 bist 2035, Verwaltung durch Bundesamt für Soziale Sicherung, jährlich sind bis zu 2,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds abrufbar).
  • Vollständige, umfassende und frühzeitige Tarifrefinanzierung für alle Beschäftigtengruppen.

Bewertung

Die Notwendigkeit für eine umfassende Krankenhausreform ist unbestritten. Das nun verabschiedete Gesetz lässt aber viele Fragen offen. Besonders zu kritisieren ist die beschlossen Finanzierung des Transformationsfonds aus Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Entschieden abzulehnen ist die geplante Finanzierung der Transformation der Krankenhauslandschaft über den geplanten Transformationsfonds. Hier kommte es zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Länder und der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Fonds soll zu 50 Prozent bzw. 25 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern finanziert werden. Es ist aber nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, Strukturreformen im Krankenhaussektor zu finanzieren. Die damit drohenden Beitragssatzsteigerungen lehen wir klar ab.

Die Krankenhausreform steht weiterhin von allen Seiten in der Kritik. So prüfen z. B. einzelne Länder Klagen gegen das Gesetz, da sie ihre Planungshoheit verletzt sehen.

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