Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurden auf nationaler Ebene umfangreiche Vorgaben für Sorgfaltspflichten erlassen, die Unternehmen umsetzen müssen. So soll die Einhaltung von Menschenrechten und grundlegender Umweltstandards in den Lieferketten sichergestellt werden.
Auf europäischer Ebene kommen mit der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) umfangreiche unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten auf die Unternehmen zu.
Es steht außer Frage, dass es die Pflicht von Unternehmen ist, innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit Menschenrechte zu achten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Diese Verantwortung kann aber nicht auf die kompletten Liefer- und Wertschöpfungsketten ausgedehnt werden. Hierzu fehlt Unternehmen die Möglichkeit zur Einflussnahme gegenüber mittelbaren Zulieferern und Kunden.
Als vbw setzen wir uns für eine praxistaugliche Lieferketteregulierung ein, die die begrenzten Einflussmöglichkeiten der Unternehmen beachtet und diese gezielt unterstützt, ihrer Verantwortung nachzukommen. In unserem Positionspapier skizzieren wir hierzu entsprechende Ansätze und gehen auf die negativen Konsequenzen einer überzogenen Lieferkettenregulierung ein.