Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Sie finden den Gesetzentwurf unten im Downloadbereich.
Im Vergleich zu dem Referentenentwurf sind leider einige Abstriche an der ambitionierten Reformagenda festzustellen. Folgende wesentliche Änderungen haben sich ergeben:
-
Das Entlastungspotenzial ist deutlich gesenkt worden und beträgt im Jahr 2027 nicht mehr 19,6, sondern nur noch 16,3 Milliarden Euro. Durch die Änderung wird schon im Jahr 2029 das erwartete Entlastungspotential nicht mehr reichen, um die prognostizierte Deckungslücke auszugleichen und die Beiträge stabil zu halten.
-
Der Bundeszuschuss soll in den Jahren 2027 bis 2030 um jeweils zwei Milliarden Euro gekürzt werden, um den Bundeshaushalt zu entlasten.
-
Der Bund will in die kostendeckende Finanzierung der Beziehenden von Grundsicherungsgeld einsteigen. Dazu sollen die monatlichen Beitragspauschalen für diesen Personenkreis dauerhaft wachsen. Ab dem Jahr 2027 um rund 250 Millionen Euro und ab dem Jahr 2029 bis zum Jahr 2051 jährlich um je 500 Millionen Euro, sodass ab 2051 jährlich zusätzlich 12 Milliarden Euro durch den Bund gezahlt werden.
-
Verschiebung der Rückzahlung der vom Bund in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV von insgesamt 5,6 Milliarden Euro.
-
Die im Referentenentwurf noch geplante Kürzung des Krankengeldes um fünf Prozent wurde herausgenommen.
-
Der Beitrag für mitversicherte Ehegatten, der im Referentenentwurf mit 3,5 Prozent des Einkommens des Alleinverdieners vorgesehen war, wurde auf 2,5 Prozent gesenkt.
-
Die Versicherungspflichtgrenze soll entsprechend zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro angehoben werden.
-
Die Bundesregierung soll in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren beschließen, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Das geschätzte Aufkommen in Höhe von jährlich rund 450 Millionen Euro soll der GKV in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen.
Bewertung
Durch die deutliche Absenkung des Entlastungspotentials wird die Chance zu einer sonst möglichen Beitragssatzsenkung in 2027 und 2028 und einer Beitragssatzstabilisierung in 2029 und 2030 vertan.
Die weiterhin geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze trifft Betriebe und Facharbeiter hart und wirkt wie eine Beitragssatzanhebung. Mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird außerdem der Systemwettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ausgehebelt. Das ist abzulehnen. Die private Krankenversicherung stabilisiert mit einem kapitalgedeckten Mehrumsatz von 15,5 Milliarden Euro pro Jahr das Gesundheitssystem generationengerecht und überproportional. In Summe wirkt die höhere Beitragsbelastung wie eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts.
Dazu kommt die Kürzung des Bundeszuschusses, mit der der Bund den eigenen Haushalt zu Lasten der Beitragszahlenden konsolidiert. Das ist keine Entlastung, sondern eine finanzpolitische Mogelpackung. Der Einstieg in die kostendeckende Finanzierung der Grundsicherungsempfänger ist grundsätzlich richtig, bleibt aber aufgrund der geringen Höhe und des langen Zeitplans zunächst reine Symbolpolitik.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.